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Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Geltungsbereich

Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

Eintrittspreise und Ermäßigungen

Den Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und ggf. anfallenden Gebühren sind insbesondere aus dem Spielplan, den Flyern und dem Internet ersichtlich.

Ermäßigungsberechtigt sind Kinder, Schüler & Studierende bis 27 Jahren, Leistende des Freiwilligen Sozialen Jahres und Sozialhilfebeziehende. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Dieser ist nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

Das kuenstlerhaus43 / Sommerfestspiele Wiesbaden behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

Kartenverkauf und Zahlungsarten

Eintrittskarten können an der Abendkasse, während der Büroöffnungszeiten sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet reserviert und gekauft werden.

Der Kartenverkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten.

Abendkasse und Einlass

Einlass ist, soweit nicht anders angegeben, 60 Minuten vor Beginn der Vorstellung. Dann öffnet auch die Abendkasse. Reservierte Karten müssen bis 20 Minuten vor der Vorstellung abgeholt werden, sonst verfällt die Reservierung und die Karten gehen wieder in den freien Verkauf.

Es findet grundsätzlich kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der aktuellen Veranstaltung vorrangig ist.

An der Abendkasse ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Gutscheine

Gutscheine sind ausschließlich über das kuenstlerhaus43 zu erwerben. Sie sind für ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.

Besuch der Veranstaltung

Es besteht kein Anspruch, nach Veranstaltungsbeginn noch Zugang zur Veranstaltung zu erhalten.

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt. Sonderregelungen gelten für angemeldete Vertreter der Presse.

Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen vonseiten der Veranstalter jederzeit gemacht und veröffentlicht werden können.

Mobiltelefone müssen während der Vorstellung ausgeschaltet sein.

Unser Haus ist nicht barrierefrei.

Witterung | Höhere Gewalt

Die Vorstellungen der Sommerfestspiele Wiesbaden sind open-air-Veranstaltungen. Die Mehrzahl unserer Gäste ist gern gewillt, für unsere Produktionen und Gastspiele im schönen Ambiente des Burggartens ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen. Wir sind daher bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, wettergerechter Kleidung den Vorzug zu geben. Die Nutzung von Regenschirmen ist aus Sicherheitsgründen und zur Wahrung der Sichtverhältnisse nicht gestattet. Es kann je nach Wetterlage auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.

Muss eine Vorstellung vor Beginn wegen höherer Gewalt abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden, bevor 50 % der Spieldauer vergangen sind, behalten die Karten für eine eventuelle Ersatzvorstellung ihre Gültigkeit. Findet eine solche nicht statt und Sie wünschen eine Erstattung, wenden Sie sich bitte bis spätestens 14 Tage nach der abgesagten Vorstellung per Mail an unser Theaterbüro office@kuenstlerhaus43.de mit Angabe der besuchten Vorstellung und der Bankverbindung (IBAN). Die Rückerstattung erfolgt nur durch Banküberweisung.

Sollte eine begonnene Vorstellung wegen witterungsbedingter Gefahren oder sonstiger höherer Gewalt für die Gesundheit der Mitwirkenden und der Zuschauer nach 50 % der Spieldauer abgebrochen werden, wird, wie bei Freilichtbühnen üblich, ein Ersatzanspruch nicht gewährt.

Bei schlechter Witterung wird eine Entscheidung über den Spielbeginn erst unmittelbar vor der Vorstellung durch den Intendanten getroffen. Die Anreise zur Aufführung ist in jedem Fall anzutreten.

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, d.h. durch ein unvorhersehbares, von außen kommendes und auch durch äußerste Sorgfalt unabwendbares Ereignis, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen, insbesondere für Anreise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige Folgekosten.

 

Programmänderungen

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, das Programm zu ändern – dies schließt auch Umbesetzung mit ein.

Datenschutz

Das Theater verwendet die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und ausschließlich zur Bearbeitung des gewünschten Service.

Hausrecht

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Geschäftsbedingungen behält sich der Hausrechtsinhaber vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen.

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